Einwohnerkontrolle

Kontakt

Via Principala 60c
Postfach 16
CH-7031 Laax
Telefon +41 81 921 51 51
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Schalteröffnungszeiten

Montag bis Freitag 09:30 – 11:30 und 15:00 – 17:00 Uhr

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Ihre Ansprechpersonen


RENATA WELLINGER
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CARMEN CALUORI
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JANINE CADERAS
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Zuständigkeiten:

Der Einheimisch-Ausweis

Wozu dient der Einheimisch-Ausweis?
Der Inhaber des Einheimisch-Ausweises und seine in Laax domizilierten Kinder haben Anrecht auf:

Wer hat Anspruch auf einen Einheimisch-Ausweis?
Alle Einwohner der Gemeinde Laax (ausgenommen Wochenaufenthalter), die bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind. Minderjährige Kinder, welche in Laax angemeldet sind, können bei den Eltern eingetragen werden.

Adressänderung innerhalb von Laax

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Laax umziehen, muss dies innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie teilen uns den Wohnungswechsel telefonisch: Telefon +41 81 921 51 51
  • Sie senden uns eine Mail
  • Sie melden sich persönlich am Schalter

Wegzug

Wenn Sie von der Gemeinde Laax wegziehen, muss dies spätestens am Tage des Wegzugs der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines werden Ihnen die Schriften ausgehändigt.

eUmzug

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich neu bequem online an-, ab- und ummelden.