Einwohnerkontrolle
Zum Online Schalter
Ihre Ansprechpersonen
Zuständigkeiten:
- AHV-Zweigstelle inkl. individuelle Prämienverbilligung und Krankenkasse
- Fahrbewilligungen, Mofa-Nr.
- Einheimisch-Ausweis
- Aufenthaltsbewilligungen, Niederlassungsbewilligungen
- Stimmregister
- Letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge)
- Fundbüro
Der Einheimisch-Ausweis
Wozu dient der Einheimisch-Ausweis?
Der Inhaber des Einheimisch-Ausweises und seine in Laax domizilierten Kinder haben Anrecht auf:
- Einheimisch-Tarif bei den Bergbahnen
- Busfahrten zum verbilligtem Preis
- ermässigte Eintrittsgebühren beim Laaxersee
- Vergünstigungen im wellnessHostel3000
Laax | Abenteuer und Entspannung pur in den Bündner Bergen (youthhostel.ch)
Wer hat Anspruch auf einen Einheimisch-Ausweis?
Alle Einwohner der Gemeinde Laax (ausgenommen Wochenaufenthalter), die bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind. Minderjährige Kinder, welche in Laax angemeldet sind, können bei den Eltern eingetragen werden.
Adressänderung innerhalb von Laax
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Laax umziehen, muss dies innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie teilen uns den Wohnungswechsel telefonisch: Telefon +41 81 921 51 51
- Sie senden uns eine Mail
- Sie melden sich persönlich am Schalter
Wegzug
Wenn Sie von der Gemeinde Laax wegziehen, muss dies spätestens am Tage des Wegzugs der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines werden Ihnen die Schriften ausgehändigt.
eUmzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich neu bequem online an-, ab- und ummelden.