Informationen Bauamt

04.07.2025

Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung (Sentupada)

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der an der Gemeindevorstandssitzung vom 24. Juni 2025 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt. Dabei handelt es sich um eine Planänderung von untergeordneter Bedeutung gemäss Art. 48 Abs. 3 KRG.

Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung (Sentupada)

Auflageakten Ortsplanung:
Zonenplan 1:500 Teilrevision Parzelle Nr. 1025
Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Parz. Nr. 10

Auflagefrist:
30 Tage (vom 04.07.2025 bis 04.08.2025)

Auflageort/Zeit:
Bauamt Laax, während der Öffnungszeiten, Tel. 081 921 51 53

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können während der Auflagefrist bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG (Verfahrensbeteiligung) aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.


04.07.2025

Erlass einer Planungszone für die Teilrevision der Nutzungsplanung betreffend Mobilfunkanlagen

Der Gemeindevorstand hat am 24. Juni 2025 gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) zwecks Prüfung des Erlasses von Bestimmungen und Festlegungen betreffend Mobilfunk-anlagen in der kommunalen Nutzungsplanung eine 2-jährige Planungszone mit den nachfolgenden Planungszielen beschlossen.

  • Prüfung des Erlasses von Bestimmungen und Festlegungen betreffend Mobilfunkanlagen in der kommunalen Nutzungsplanung.

Die Planungszone umfasst die in beiliegendem Plan ausgeschiedenen Gebiete der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen, in denen visuell wahrnehmbare Mobilfunkanlagen das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen oder ideelle Immissionen verursachen können.

Der Plan kann auf der Gemeindeverwaltung Laax (Bauamt, während den ordentlichen Öffnungszeiten) eingesehen werden.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nicht bewilligt werden, wenn sie den rechtskräftigen sowie den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen könnten (Art. 21 Abs. 2 KRG).

Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Die Planungszone gilt einstweilen bis 24. Juni 2027 (zwei Jahre).

Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).


27.06.2025

Baustelle Strassenkorrektion Laax, Los 1

Einbau Deckbelag Anschluss Seehof

Im Bereich des im 2024 umgebauten Anschluss Seehof steht der Einbau des Deckbelags an. Hierbei kann es zu Verkehrsbehinderungen und auch zu temporären Sperrungen der Zufahrt Seehof kommen. Mit folgenden Einschränkungen ist zu rechnen:

Mittwoch, 02.07.2025: Einbau Deckbelag auf der H19 Oberalpstrasse

Die Zufahrt über den Anschluss Seehof wird temporär erschwert oder kurzzeitig gesperrt sein.  Umleitung via Anschluss Laax Süd / Via Principala.

Donnerstag, 03.07.2025 von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr: Einbau Deckbelag ganzer Anschluss Seehof (Via Principala, Via Spendas).

Die Zufahrt über den Anschluss Seehof ist für die Dauer der Arbeiten gesperrt. Umleitung via Anschluss Laax Süd / Via Principala; Umleitung zur Via Spendas über Via Geinas.

Freitag, 04.07.2025: Deckbelag im Trottoir-Bereich und bei der Unterführung

Es kann zu temporären Einschränkungen und lokalen Umleitungen für Fussgänger und Velofahrer kommen.

Montag, 07.07.2025: Deckbelag Parkplatz Buna Luna / Hotel Seehof und Unterführung

Die Zufahrt zum Parkplatz ist gesperrt. Beim Zugang zur Unterführung ist mit temporären Einschränkungen für Fussgänger und Velofahrer zu rechnen.

Die Linien des öffentlichen Verkehrs und die Bushaltestellen bleiben unverändert in Betrieb. Während den Umleitungsperioden kann es zu Verspätungen kommen.

Für die Vorbereitung und auch die Fertigstellung der Deckbelagsarbeiten können lokal kurzzeitige Einschränkungen erforderlich sein.

Die Arbeiten sind witterungsabhängig. Als Ersatzdatum ist der nächste Arbeitstag mit entsprechenden Witterungsverhältnissen vorgesehen.

Die Gemeinde Laax und das Tiefbauamt Graubünden danken Ihnen für Ihr Verständnis.


27.06.2025

Strassensanierung Via Principala – Werkleitungen, Etappe 2/2025

Die zweite Etappe der Sanierung der Werkleitungen in der Via Principala beginnt am 7. Juli 2025. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von Via Principala 20/22 bis ca. Nr. 48, sowie von Via Principala 31 bis Nr. 47 und umfasst zusätzlich den Fussweg Via Davos Baselgia.

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang September 2025.

Während der Bauzeit bleibt die Via Principala für den Verkehr gesperrt. Der Zugang zu Fuss ist grundsätzlich immer gewährleistet.

Für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Liegenschaften stehen Parkplätze auf dem Parkplatz «Curtgin la Streia» sowie auf der provisorischen Parkanlage zur Verfügung. Parkkarten sind beim Bauamt Laax erhältlich.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.


20.06.2025

Strassensanierung Via Mulin

Die Bauarbeiten an der Strassensanierung Via Mulin beginnen ab 30. Juni 2025. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von der Abzweigung Werkhof/Gewerbegebäude Pardanal bis zur Brücke Via Salums.

Die Sanierungsarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Juli 2025. Während dieser Zeit bleibt die Via Mulin für den gesamten Verkehr, inklusive Fussgänger und Velofahrer gesperrt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Rücksichtnahme.


24.04.2025

Vorsicht blinde Passagiere

Invasive Pflanzen und Tiere in unseren Gewässern (aquatische Neobiota)

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Die Gesundheit der Bündner Gewässer ist durch invasive, gebietsfremde Tiere und Pflanzen bedroht. Diese sogenannten invasiven aquatischen Neobiota werden häufig unbemerkt durch den Menschen verbreitet – etwa mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial – und von einem Gewässer ins nächste verschleppt.

Einige dieser invasiven Arten verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Haben sich diese Arten erst einmal in einem Gewässer etabliert, sind sie kaum mehr zu bekämpfen.

Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und beim Schifffahren, Fischen, Surfen und ähnlichen Aktivitäten wichtige Verhaltensregeln beachten!

Zum Schutz der Gewässer gilt seit dem 01. April 2025 im Kanton Graubünden eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe. Schiffsführer:innen müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer melden und es vor der Einwässerung reinigen lassen. Diese Pflicht besteht auch in anderen Kantonen.

Schiffe ohne Kennzeichen, Wassersport und Fischen

Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Nutzung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten folgende Massnahmen zwingend einzuhalten:

  • Reinigen oder spülen Sie Ihre Ausrüstung gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation erfolgen. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
  • Kontrollieren Sie Ihre Ausrüstung sorgfältig auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vollständig, bevor Sie sie in einem anderen Gewässer verwenden.
  • Eine Waschstelle steht am Lag Grond nicht zur Verfügung.

Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, können wir die Bündner Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten schützen.

Weitere Informationen finden sie beim Amt für Natur und Umwelt (anu.gr.ch)


11.04.2025

H19 Strassenkorrektion Laax, Baustelle Los 2

Das Tiefbauamt Graubünden baut die kantonale Hauptstrasse im Abschnitt Kreisverkehr Marcau – Anschluss Seehof aus. Die Bauarbeiten im Bereich Anschluss Seehof (Los 1) konnten im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem Los 2 wird in der Bausaison 2025 der Abschnitt am Kreisverkehr Marcau erstellt. Die Arbeiten werden in den kommenden zwei Jahren fortgesetzt.

Mit den Bauarbeiten des 1. Loses wurde auf der Kantonsstrasse eine Spur für Linksabbieger von Ilanz kommend zum Anschluss Seehof realisiert. Die Strasse wurde verbreitert und die vorhandenen Werkleitungen (Abwasser / Trinkwasser / Elektrizität / Telekommunikation) wurden ersetzt bzw. ergänzt. Der Einbau des Deckbelags folgt voraussichtlich im Juli 2025.

Die Arbeiten für das 2. Baulos starten am 22. April 2025 (nach Ostern). Die Arbeiten beginnen am Kreisverkehr Marcau in Richtung Ilanz. Die bestehende Personenunterführung Cons wird abgebrochen und durch einen Fussgängerstreifen ersetzt. Bis zum Jahresende werden die ersten 260 m der Strasse ausgebaut. Die Arbeiten werden in den beiden Folgejahren fortgesetzt.

Infolge der Bauarbeiten kommt es in der Bausaison 2025 für die Strassenbenutzer zu folgenden Einschränkungen:

Bauphase 1: 22. April – 11. Juli 2025

  • Kantonsstrasse im Bereich Kreisverkehr Marcau: einstreifige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage oder Handregelung. In Stosszeiten wird der Strassenverkehr von Hand geregelt, insbesondere zu den Pendlerstunden und an den Wochenenden.
  • Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
    • Velofahrer: Fahrverbot auf der Kantonsstrasse ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof; Umleitung durch das Dorf.
    • Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Die bestehende Personenunterführung Cons wird abgebrochen; es wird eine Strassenüberquerung im Bereich Kreisverkehr Marcau eingerichtet.
  • Die Linien des öffentlichen Verkehrs inklusive Bushaltestelle Laax Marcau in Richtung Flims bleiben unverändert in Betrieb. Die Bushaltestelle Laax Marcau in Richtung Ilanz wird ca. 80 m in Richtung Ilanz verschoben. Fussgänger können die Haltestelle hinter dem Schutzdamm in Richtung Via Cons oder Via Mutta verlassen. Eine Strassenüberquerung in Richtung Industriezone Pardanal wird eingerichtet.

Bauphase 2: 14. Juli – 15. August 2025

  • Der Verkehr auf der Kantonsstrasse wird zweistreifig geführt. Für den Einbau des Strassenbelags wird der Strassenverkehr an einzelnen Tagen einstreifig geführt (Handregelung).
  • Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
    • Velofahrer: Fahrverbot auf der Kantonsstrasse ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof; Umleitung durch das Dorf.
    • Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Fussgänger queren die Kantonsstrasse auf dem neuen Fussgängerstreifen.
  • Die Linien des öffentlichen Verkehrs bleiben unverändert in Betrieb. Die Bushaltestellen Laax Marcau sind beide wieder unverändert in Betreib.

Bauphase 3: 18. August – 21. November 2025

  • Kantonsstrasse: einstreifige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage oder Handregelung.
  • Für an die Baustelle angrenzende Zufahrten kann es zu temporären Einschränkungen kommen. Die Bewohner der betroffenen Liegenschaften werden persönlich über die Zufahrtsmöglichkeiten orientiert.
  • Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
    • Velofahrer: Umleitungsempfehlung durch das Dorf ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof.
    • Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Fussgänger queren die Kantonsstrasse auf dem neuen Fussgängerstreifen.
  • Die Linien des öffentlichen Verkehrs und die Bushaltestellen bleiben unverändert in Betrieb.

Die Gemeinde Laax und das Tiefbauamt Graubünden danken Ihnen für Ihr Verständnis.