Einwohnerkontrolle

Kontakt

Via Principala 60c
Postfach 16
CH-7031 Laax
Telefon +41 81 921 51 51
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Öffnungszeiten

Telefonzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:30 – 11:30 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
(Mittwochnachmittag geschlossen)

Zum Online Schalter


Ihre Ansprechpersonen


RENATA WELLINGER
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VÉRONIQUE CASANOVA
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Zuständigkeiten:

  • Einwohnerregister
  • AHV-Zweigstelle inkl. individuelle Prämienverbilligung und Krankenkasse
  • Fahrbewilligungen
  • Einheimisch-Ausweis
  • Aufenthaltsbewilligungen, Niederlassungsbewilligungen
  • Stimmregister
  • Letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge)
  • Fundbüro

Der Einheimisch-Ausweis

Wozu dient der Einheimisch-Ausweis?
Ein Einheimisch-Ausweis weist Personen aus, welche ihren zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Laax haben. Mit dem Ausweis profitieren Laaxerinnen und Laaxer von Rabatten bei der Benützung der touristischen Infrastruktur bspw. bei den Bergbahnen, dem Ortsbus, dem Laaxersee und dem wellnessHostel3000.

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Adressänderung innerhalb von Laax

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Laax umziehen, muss dies innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie teilen uns den Wohnungswechsel telefonisch: Telefon +41 81 921 51 51
  • Sie senden uns eine Mail
  • Sie melden sich persönlich am Schalter

Wegzug

Wenn Sie von der Gemeinde Laax wegziehen, muss dies spätestens am Tage des Wegzugs der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines werden Ihnen die Schriften ausgehändigt.


eUmzug

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich neu bequem online an-, ab- und ummelden.