Einwohnerkontrolle
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Ihre Ansprechpersonen
Zuständigkeiten:
- Einwohnerregister
- AHV-Zweigstelle inkl. individuelle Prämienverbilligung und Krankenkasse
- Fahrbewilligungen
- Einheimisch-Ausweis
- Aufenthaltsbewilligungen, Niederlassungsbewilligungen
- Stimmregister
- Letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge)
- Fundbüro
Der Einheimisch-Ausweis
Wozu dient der Einheimisch-Ausweis?
Ein Einheimisch-Ausweis weist Personen aus, welche ihren zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Laax haben. Mit dem Ausweis profitieren Laaxerinnen und Laaxer von Rabatten bei der Benützung der touristischen Infrastruktur bspw. bei den Bergbahnen, dem Ortsbus, dem Laaxersee und dem wellnessHostel3000.
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Adressänderung innerhalb von Laax
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Laax umziehen, muss dies innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie teilen uns den Wohnungswechsel telefonisch: Telefon +41 81 921 51 51
- Sie senden uns eine Mail
- Sie melden sich persönlich am Schalter
Wegzug
Wenn Sie von der Gemeinde Laax wegziehen, muss dies spätestens am Tage des Wegzugs der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Gegen Vorlage des Schriftenempfangsscheines werden Ihnen die Schriften ausgehändigt.
eUmzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich neu bequem online an-, ab- und ummelden.
