Informationen Bauamt
Aufhebung Quartierplan Tuleu sut
Die Gemeindevorstand Laax hat am 23. Juni 2026 beschlossen, verschiedene Quartierpläne aufzuheben. Die aufzuhebenden Quartierpläne enthalten aus Sicht der Gemeinde über keine relevanten Inhalte mehr, da das Quartier mittlerweile erschlossen und überbaut ist oder die Inhalte durch die Nutzungsplanung oder andere übergeordnete Vorgaben abgelöst wurden und sich teilweise sogar widersprechen. Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung. Der Vorstand hat die Akten für die Aufhebung vorbereitet und vom Grundbuchamt prüfen lassen. Alle betroffenen Eigentümer werden schriftlich über das Vorhaben und den Inhalt informiert.
Auflageakten:
– Aufhebung Quartierplan Tuleu sut (Erlass 2014)
Die Auflageakten umfassen den materiellen Bericht zur Aufhebung, Grundbuchauszüge mit der grundbuchlichen Bereinigung und eine Planübersicht der betroffenen Parzellen. Die Beizugsgebiete ergeben sich aus den Anmerkungen der Quartierpläne im Grundbuch.
Auflagefrist: 30 Tage (vom 14.08.2026 – 14.09.2026)
Auflageort: Bauamt Laax, während den üblichen Öffnungszeiten
Auskünfte: Bei Fragen wenden Sie sich an das Bauamt
Einsprachen: Gegen den Einleitungsbeschluss, die vorgesehene Aufhebung und die materiellen Konsequenzen im Rahmen des grundbuchlichen Vollzugs kann bis am 14.09.2026 (Poststempel) beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
12.08.2026
Schliessung der Sammelstelle Pardanal
Die Sammelstelle Pardanal bleibt am Samstag, 15. August 2026 geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
12.08.2026
Schliessung der Gründeponie Pardanal
Die Gründeponie Pardanal bleibt am Samstag, 15. August 2026 geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
07.08.2026
Information Sanierung Kugelfang Giratsch
Infolge des Schiessbetriebs ist der Untergrund im Zielgebiet der 300 m Anlage Giratsch in Laax stark blei- und antimonbelastet.
Ein Sanierungsbedarf besteht aufgrund des Schutzgutes Boden (landwirtschaftliche Nutzung) und der Lage im Biotop- und Landschaftsinventar von nationaler Bedeutung (Amphibienlaichgebiet).
Beim Sanierungsvorhaben werden rund 500 t belastetes Material abgetragen und in einer Bodenwaschanlage oder Deponie Typ E entsorgt.
Die Anlage ist mit einem künstlichen Kugelfangsystem ausgestattet und bleibt nach der Sanierung weiterhin in Betrieb.
Infolge der Bauarbeiten ist während dem Monat August mit Einschränkungen durch Bau- und Transportfahrzeugen auf der Via Runs und Via Giratsch zu rechnen.
31.07.2026
Gesuch um Konzessionsgenehmigung betreffend der Erhöhung der Wasserabgabe für die Beschneiung, Kraftwerk Bargaus, Flims Electric AG
Öffentliche Auflage vom 31. Juli 2026 bis 31. August 2026 gemäss Art. 53 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).
Die Flims Electric AG (FE) betreibt gestützt auf Konzessionen der Gemeinden Laax uns Sagogn das Kraftwerk Bargaus, welches das Wasser der Uaul da Mulin nutzt. Die FE beabsichtigt, die jährliche Abgabe von Wasser für die Beschneiung an die Weisse Arena AG von heute maximal 75’000 m3 auf neu maximal 300’000 m3 zu erhöhen. Die Erhöhung bedarf der Genehmigung der Regierung und ist einer Konzessionsgenehmigung gleichzustellen.
Mit dem Gesuch vom 15. Juni 2026 wird um Genehmigung der Konzessionsanpassung ersucht (Verfahrenskoordination und -konzentration gemäss Art. 55 BWRG).
Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur sowie in den Gemeinden Laax und Sagogn zur Einsicht auf. Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik „Aktuelles“ einsehbar.
Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprache legitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
10.07.2026
Strassensanierung Via Principala – Werkleitungen, Etappe 4/2026
Ab dem 13. Juli 2026 läuft die nächste Bauetappe der Strassensanierung Via Principala und dauert voraussichtlich bis Ende August 2026. Die Arbeiten umfassen die Erneuerung und Erweiterung der Werkleitungen sowie den weiteren Ausbau der Fernwärmeleitung.
Während der Bauarbeiten ist die Via Streglia und die Via Principala für den Durchgangsverkehr (Motorfahrzeuge und Fahrräder) gesperrt. Die Anlieferung der Geschäfte erfolgt ausschliesslich über die Via Principala via Einlenker Via Falera.
Aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten für Lastwagen ist die Zufahrt zur Via Streglia ausschliesslich für Anwohnerinnen und Anwohner mit Personenwagen gestattet. Für den übrigen Durchgangsverkehr bleibt die Via Streglia gesperrt.
Sämtliche Sperrungen und Umleitungen werden vor Ort signalisiert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.