Informationen Bauamt
Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss OP-Teilrevision Brücke Murschetg
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 2. September 2025 mit Beschluss Nr. 639/2025 in Anwendung von Art. 48 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die an der Gemeindeversammlung vom 19. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.
Gegenstand der Teilrevision:
Teilrevision der Ortsplanung, Brücke Murschetg
Genehmigtes Planungsmittel:
– Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Teilrevision Brücke Murschetg
– Genereller Erschliessungsplan 1:1000, Versorgung, Teilrevision Brücke Murschetg
Die genehmigten Planungsmittel und der Regierungsbeschluss (RB) liegen ab Freitag, 12. September 2025 im Bauamt Laax auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Der Gemeindevorstand
01.09.2025
Strassensanierung Via Murschetg
Die Sanierungsarbeiten an der Via Murschetg beginnen Anfang September 2025 und dauern voraussichtlich bis Ende November. Der betroffene Abschnitt reicht von der Casa Mulania bis zum Hotel Riders.
Der Bauabschnitt ist einspurig befahrbar und wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Es ist mit Behinderungen zu rechnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
22.08.2025
Gemeinde Laax – Erlass Quartierplan Cons
Der Gemeindevorstand Laax hat am 19.08.2025 gestützt auf Artikel 19 Abs. 1 KRVO den Quartierplan Cons, bestehend aus den verbindlichen Quartierplanvorschriften und den Plänen Altbestand, Neuzuteilung, Gestaltungs- und Erschliessungsplan (alle im Mst. 1:500) beschlossen.
Die entsprechenden Unterlagen können während den üblichen Schalterstunden auf dem Bauamt der Gemeinde Laax eingesehen werden.
15.08.2025
Strassensanierung Via Geinas – Beginn der Bauarbeiten
Die Bauarbeiten an der Strassensanierung Via Geinas beginnen am 18. August 2025. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von Via Geinas 1 bis Via Geinas 13.
Die Sanierungsarbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte November 2025. Während dieser Zeit bleibt die Via Geinas für den Verkehr gesperrt. Umleitungen für Fussgänger und Velofahrer werden entsprechend signalisiert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Rücksichtnahme.
15.08.2025
Strassensanierung Via Principala – Werkleitungen, Etappe 3/2025
Die dritte Etappe der Sanierung der Werkleitungen in der Via Principala beginnt am 25. August 2025. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von der Via Principala 20/22 bis ca. Nr. 10.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2025.
Während der Bauzeit bleibt die Via Principala für den Verkehr gesperrt. Der Zugang zu Fuss ist grundsätzlich immer gewährleistet.
Für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Liegenschaften stehen Parkplätze auf dem Parkplatz «Curtgin la Streia» sowie auf der provisorischen Parkanlage zur Verfügung. Parkkarten sind beim Bauamt Laax erhältlich. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden zudem direkt informiert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
24.04.2025
Vorsicht blinde Passagiere
Invasive Pflanzen und Tiere in unseren Gewässern (aquatische Neobiota)
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Die Gesundheit der Bündner Gewässer ist durch invasive, gebietsfremde Tiere und Pflanzen bedroht. Diese sogenannten invasiven aquatischen Neobiota werden häufig unbemerkt durch den Menschen verbreitet – etwa mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial – und von einem Gewässer ins nächste verschleppt.
Einige dieser invasiven Arten verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Haben sich diese Arten erst einmal in einem Gewässer etabliert, sind sie kaum mehr zu bekämpfen.
Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und beim Schifffahren, Fischen, Surfen und ähnlichen Aktivitäten wichtige Verhaltensregeln beachten!
Zum Schutz der Gewässer gilt seit dem 01. April 2025 im Kanton Graubünden eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe. Schiffsführer:innen müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer melden und es vor der Einwässerung reinigen lassen. Diese Pflicht besteht auch in anderen Kantonen.
Schiffe ohne Kennzeichen, Wassersport und Fischen
Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Nutzung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten folgende Massnahmen zwingend einzuhalten:
- Reinigen oder spülen Sie Ihre Ausrüstung gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation erfolgen. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
- Kontrollieren Sie Ihre Ausrüstung sorgfältig auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vollständig, bevor Sie sie in einem anderen Gewässer verwenden.
- Eine Waschstelle steht am Lag Grond nicht zur Verfügung.
Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, können wir die Bündner Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten schützen.
Weitere Informationen finden sie beim Amt für Natur und Umwelt (anu.gr.ch)
11.04.2025
H19 Strassenkorrektion Laax, Baustelle Los 2
Das Tiefbauamt Graubünden baut die kantonale Hauptstrasse im Abschnitt Kreisverkehr Marcau – Anschluss Seehof aus. Die Bauarbeiten im Bereich Anschluss Seehof (Los 1) konnten im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem Los 2 wird in der Bausaison 2025 der Abschnitt am Kreisverkehr Marcau erstellt. Die Arbeiten werden in den kommenden zwei Jahren fortgesetzt.
Mit den Bauarbeiten des 1. Loses wurde auf der Kantonsstrasse eine Spur für Linksabbieger von Ilanz kommend zum Anschluss Seehof realisiert. Die Strasse wurde verbreitert und die vorhandenen Werkleitungen (Abwasser / Trinkwasser / Elektrizität / Telekommunikation) wurden ersetzt bzw. ergänzt. Der Einbau des Deckbelags folgt voraussichtlich im Juli 2025.
Die Arbeiten für das 2. Baulos starten am 22. April 2025 (nach Ostern). Die Arbeiten beginnen am Kreisverkehr Marcau in Richtung Ilanz. Die bestehende Personenunterführung Cons wird abgebrochen und durch einen Fussgängerstreifen ersetzt. Bis zum Jahresende werden die ersten 260 m der Strasse ausgebaut. Die Arbeiten werden in den beiden Folgejahren fortgesetzt.
Infolge der Bauarbeiten kommt es in der Bausaison 2025 für die Strassenbenutzer zu folgenden Einschränkungen:
Bauphase 1: 22. April – 11. Juli 2025
- Kantonsstrasse im Bereich Kreisverkehr Marcau: einstreifige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage oder Handregelung. In Stosszeiten wird der Strassenverkehr von Hand geregelt, insbesondere zu den Pendlerstunden und an den Wochenenden.
- Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
- Velofahrer: Fahrverbot auf der Kantonsstrasse ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof; Umleitung durch das Dorf.
- Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Die bestehende Personenunterführung Cons wird abgebrochen; es wird eine Strassenüberquerung im Bereich Kreisverkehr Marcau eingerichtet.
- Die Linien des öffentlichen Verkehrs inklusive Bushaltestelle Laax Marcau in Richtung Flims bleiben unverändert in Betrieb. Die Bushaltestelle Laax Marcau in Richtung Ilanz wird ca. 80 m in Richtung Ilanz verschoben. Fussgänger können die Haltestelle hinter dem Schutzdamm in Richtung Via Cons oder Via Mutta verlassen. Eine Strassenüberquerung in Richtung Industriezone Pardanal wird eingerichtet.
Bauphase 2: 14. Juli – 15. August 2025
- Der Verkehr auf der Kantonsstrasse wird zweistreifig geführt. Für den Einbau des Strassenbelags wird der Strassenverkehr an einzelnen Tagen einstreifig geführt (Handregelung).
- Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
- Velofahrer: Fahrverbot auf der Kantonsstrasse ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof; Umleitung durch das Dorf.
- Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Fussgänger queren die Kantonsstrasse auf dem neuen Fussgängerstreifen.
- Die Linien des öffentlichen Verkehrs bleiben unverändert in Betrieb. Die Bushaltestellen Laax Marcau sind beide wieder unverändert in Betreib.
Bauphase 3: 18. August – 21. November 2025
- Kantonsstrasse: einstreifige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage oder Handregelung.
- Für an die Baustelle angrenzende Zufahrten kann es zu temporären Einschränkungen kommen. Die Bewohner der betroffenen Liegenschaften werden persönlich über die Zufahrtsmöglichkeiten orientiert.
- Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
- Velofahrer: Umleitungsempfehlung durch das Dorf ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof.
- Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Fussgänger queren die Kantonsstrasse auf dem neuen Fussgängerstreifen.
- Die Linien des öffentlichen Verkehrs und die Bushaltestellen bleiben unverändert in Betrieb.
Die Gemeinde Laax und das Tiefbauamt Graubünden danken Ihnen für Ihr Verständnis.