Informationen Bauamt
Anmeldung zur Benützung der Turnhalle Schuljahr 2026/27
Anmelden müssen sich alle Vereine oder Privatpersonen, die an einer Reservation der Turnhalle für das Schuljahr 2026/27 interessiert sind. Auch Vereine oder Privatpersonen, welche die Turnhalle für das Schuljahr 2025/26 gebucht haben, müssen ein Gesuch für das neue Schuljahr einreichen.
Anmeldung mit Formular per E-Mail: bauamt@laax-gr.ch oder schriftlich an: Bauamt Laax, Via Principala 60d / Postfach 16, 7031 Laax.
Einsendeschluss ist der 29. Mai 2026. Die definitive Einteilung der eingegangenen Gesuche ist Sache der Gemeindeverwaltung.
Bauamt Laax
01.05.2026
Revision Spielplatz Lag Grond
Aufgrund von Revisionsarbeiten ist der Spielplatz Lag Grond ab Montag, 4. Mai 2026, nur eingeschränkt benutzbar.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
27.04.2026
Sperrung der Via Ravaneins | Senda Sursilvana Laax
Infolge Holzschlagarbeiten bleibt der Meliorationsweg Via Ravaneins | Senda Sursilvana zwischen Ravaneins und der Kreuzung Via Siel vom 27.04.2026 bis 30.05.2026 für jeglichen Durchgang gesperrt. Aus Sicherheitsgründen sind entsprechende Signalisationen oder Anweisungen des Forstpersonals vor Ort unbedingt zu befolgen. Eine Umfahrung über die Via Ravanasc ist möglich.
Bei Fragen steht der Förster Maurus Cavigelli (079 437 49 37) gerne zur Verfügung.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
17.04.2026
Revision wellnessHostel3000 und Aua Grava
Aufgrund von Revisionsarbeiten bleiben das wellnessHostel3000 und Aua Grava in der Zeit von Montag, 27. April bis Dienstag, 12. Mai 2026 geschlossen.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
17.04.2026
Sträucher Tauschaktion 2026
Die Ranger Team GmbH führt seit 2023 jährlich in wechselnden Gemeinden eine Sträuchertauschaktion durch. Diese richtet sich an Privatpersonen, die gebietsfremde Sträucher und Hecken gegen einheimische Pflanzen eintauschen möchten.
Weiter Inforamtionen finden Sie auf der Rangerteamwebseite
www.rangerteam.ch
Anmeldeschluss: 20. September 2026 an info@rangerteam.ch
Tauschtage: Laax, Falera, Flims: Samstag 10.10.26, 09:30 – 11:00,
Werkhof Flims Dorf, Via Punt la Reisga 4
17.04.2026
Aufhebung Quartierpläne Fau, Caplania, Cons/Tuleu su/Sontga Clau
Die Gemeindevorstand Laax hat am 7. April 2026 beschlossen, verschiedene Quartierpläne aufzuheben.
Die aufzuhebenden Quartierpläne enthalten aus Sicht der Gemeinde über keine relevanten Inhalte mehr,
da das Quartier mittlerweile erschlossen und überbaut ist oder die Inhalte durch die Nutzungsplanung
oder andere übergeordnete Vorgaben abgelöst wurden und sich teilweise sogar widersprechen. Das
Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung. Der Vorstand
hat die Akten für die Aufhebung vorbereitet und vom Grundbuchamt prüfen lassen. Alle betroffenen
Eigentümer werden schriftlich über das Vorhaben und den Inhalt informiert.
Auflageakten:
- Aufhebung Quartierplan Fau (Erlass Erlass 1995)
- Aufhebung Quartierplan Caplania (Erlass 1994)
- Aufhebung Quartierplan Cons/Tuleu su/Sontga Clau (Erlass 2001)
Die Auflageakten umfassen den materiellen Bericht zur Aufhebung, Grundbuchauszüge mit der
grundbuchlichen Bereinigung und eine Planübersicht der betroffenen Parzellen. Die Beizugsgebiete
ergeben sich aus den Anmerkungen der Quartierpläne im Grundbuch.
Auflagefrist: 30 Tage (vom 17.04.2026 – 17.05.2026)
Auflageort: Bauamt Laax, während den üblichen Öffnungszeiten
Auskünfte: Bei Fragen wenden Sie sich an das Bauamt
Einsprachen: Gegen den Einleitungsbeschluss, die vorgesehene Aufhebung und die materiellen
Konsequenzen im Rahmen des grundbuchlichen Vollzugs kann bis am 17.05.2026
(Poststempel) beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben
werden.
17.04.2026
Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 11. April 2026 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung | Wald und Wild
Auflageakten:
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1’000/2’000 Teilrevision
Anpassungen Waldflächen Teil 1
Zonenplan 1:1’000/2’000 Teilrevision Anpassungen Waldflächen Teil 2
Zonenplan 1:15’000 Teilrevision Wildruhezonen
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist:
30 Tage (vom 17.04.2026 bis 17.05.2026)
Auflageort/Zeit:
Bauamt Laax, während der Öffnungszeiten, Tel. 081 921 51 53
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Der Gemeindevorstand Laax
02.04.2026
Grabruf Friedhof
Die gesetzliche Grabesruhe ist für die im Jahre 2006 auf dem Friedhof Laax beigesetzten Verstorbenen abgelaufen. Sämtliche Gräber aus dem Jahr 2006 sind daher bis 30. September 2026 zu räumen. Die Zuständigen Personen wurden persönlich angeschrieben.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
02.04.2026
Wildruhezone Gonda
In Abstimmung mit dem Amt für Jagd und Fischerei kann die Wildruhezone «Gonda» aufgrund der fortgeschrittenen Vegetation bereits auf den 1. April 2026 aufgehoben werden.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.
02.04.2026
Grüngutdeponie Pardanal
Die Betriebsaufnahme der Grüngutdeponie Pardanal erfolgt am Freitag, 17. April 2026.
Ab diesem Datum gelten folgende Öffnungszeiten:
- Mittwoch, 13.00 – 17.00 Uhr
- Freitag, 14.00 – 18.00 Uhr
- Samstag, 09.00 – 12.00 Uhr
Berechtigt zum Deponieren von Kompostgut sind auf dieser Anlage: Private Haushaltungen inkl. Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen, Ferienheime, Restaurants, Gärtnereien, Landschaftsgärtner
etc., soweit das zulässige Deponiegut aus Betrieben resp. Gärten in der Gemeinde Laax stammt.
Gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes wird pro Saison (Frühling und Herbst) und pro Liegenschaft grundsätzlich eine maximale Menge von 5m3 entgegengenommen. Für grössere Mengen, die nur in Ausnahmefällen angenommen werden, wird eine Deponiegebühr von Fr. 20.- pro m3 erhoben.