Informationen Bauamt
Strassensanierung Via Grava
Infolge Belagsarbeiten an der Via Grava wird der Strassenabschnitt am Mittwoch, den 25. Juni 2025, von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr für jeglichen Verkehr, einschliesslich Fahrräder, gesperrt.
Je nach Witterung dient Donnerstag, der 26. Juni 2025, oder Freitag 27. Juni 2025, als Ausweichtermin.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und Rücksichtnahme.
13.06.2025
Strassensanierung Via Fandrels
Infolge Belagsarbeiten an der Via Fandrels wird der Strassenabschnitt am Dienstag, den 24. Juni 2025, von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr für jeglichen Verkehr, einschliesslich Fahrräder, gesperrt.
Je nach Witterung dient Donnerstag, der 26. Juni 2025, oder Freitag 27. Juni 2025, als Ausweichtermin.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und Rücksichtnahme.
23.05.2025
Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Laax
In der Sitzung vom 06.05.2025 hat der Gemeindevorstand Laax gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Laax beschlossen:
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren und zeitliche Beschränkungen gemäss kommunalem Parkierungsreglement
- Laax, Cons, Parkplatz Farbuns, drei Parkfelder, Koordinaten 2739021 / 1186315
Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft.
Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Gemeindevorstand
16.05.2025
Quartierplan Einheimischenbauzone Cons 2025 – öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 18 Abs. 1 KRVO wird der Quartierplan Einheimischenbauzone Cons 2025 öffentlich aufgelegt.
Auflageakten:
• Plan Altbestand 1:1’000
• Plan Neuzuteilung 1:500
• Gestaltungs- und Erschliessungsplan 1:500
• Quartierplanvorschriften
• Planungs- und Mitwirkungsbericht (informativ)
• Verkehrsgutachten (Beilage)
• Lärmbeurteilung (Beilage)
Auflagezeit:
Vom 16.05.2025 bis 16.06.2025 auf der Gemeindeverwaltung Laax | Bauamt, während den üblichen Schalterstunden.
Einsprachen:
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache gegen den Entwurf erhoben werden (Art. 18 Abs. 3 KRVO).
16.05.2025
Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat mit Verfügung vom 29. April 2025 in An-wendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die vom Gemeindevorstand am 10. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt:
Planungsmittel:
Genereller Erschliessungsplan, 1:10 000 (Ersatz Gondelbahn Crap Masegn – Fuorcla – Vorab (Gemeinden Laax und Falera)
Die genehmigten Planungsmittel und die Departementsverfügung liegen im Bauamt auf und können eingesehen werden.
09.05.2025
Umbau der öffentlichen WC-Anlage beim Parkplatz Lag Grond (Alter Kindergarten)
Aufgrund von Umbauarbeiten bleibt die öffentliche WC-Anlage beim Parkplatz Lag Grond vorübergehend geschlossen.
Für die Dauer der Bauarbeiten steht Ihnen ein provisorischer Toilettencontainer zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
07.05.2025
Strassensanierung Via Principala, Werkleitungen
Wir informieren Sie hiermit über die bevorstehenden Strassensanierungsarbeiten an der Via Principala sowie über den Ersatz der bestehenden Wasserleitung und den Bau der Fernwärmeleitung durch die Wärmeverbund Laax AG.
24.04.2025
Vorsicht blinde Passagiere
Invasive Pflanzen und Tiere in unseren Gewässern (aquatische Neobiota)
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Die Gesundheit der Bündner Gewässer ist durch invasive, gebietsfremde Tiere und Pflanzen bedroht. Diese sogenannten invasiven aquatischen Neobiota werden häufig unbemerkt durch den Menschen verbreitet – etwa mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial – und von einem Gewässer ins nächste verschleppt.
Einige dieser invasiven Arten verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Haben sich diese Arten erst einmal in einem Gewässer etabliert, sind sie kaum mehr zu bekämpfen.
Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und beim Schifffahren, Fischen, Surfen und ähnlichen Aktivitäten wichtige Verhaltensregeln beachten!
Zum Schutz der Gewässer gilt seit dem 01. April 2025 im Kanton Graubünden eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe. Schiffsführer:innen müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer melden und es vor der Einwässerung reinigen lassen. Diese Pflicht besteht auch in anderen Kantonen.
Schiffe ohne Kennzeichen, Wassersport und Fischen
Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Nutzung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten folgende Massnahmen zwingend einzuhalten:
- Reinigen oder spülen Sie Ihre Ausrüstung gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation erfolgen. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
- Kontrollieren Sie Ihre Ausrüstung sorgfältig auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vollständig, bevor Sie sie in einem anderen Gewässer verwenden.
- Eine Waschstelle steht am Lag Grond nicht zur Verfügung.
Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, können wir die Bündner Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten schützen.
Weitere Informationen finden sie beim Amt für Natur und Umwelt (anu.gr.ch)
11.04.2025
H19 Strassenkorrektion Laax, Baustelle Los 2
Das Tiefbauamt Graubünden baut die kantonale Hauptstrasse im Abschnitt Kreisverkehr Marcau – Anschluss Seehof aus. Die Bauarbeiten im Bereich Anschluss Seehof (Los 1) konnten im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem Los 2 wird in der Bausaison 2025 der Abschnitt am Kreisverkehr Marcau erstellt. Die Arbeiten werden in den kommenden zwei Jahren fortgesetzt.
Mit den Bauarbeiten des 1. Loses wurde auf der Kantonsstrasse eine Spur für Linksabbieger von Ilanz kommend zum Anschluss Seehof realisiert. Die Strasse wurde verbreitert und die vorhandenen Werkleitungen (Abwasser / Trinkwasser / Elektrizität / Telekommunikation) wurden ersetzt bzw. ergänzt. Der Einbau des Deckbelags folgt voraussichtlich im Juli 2025.
Die Arbeiten für das 2. Baulos starten am 22. April 2025 (nach Ostern). Die Arbeiten beginnen am Kreisverkehr Marcau in Richtung Ilanz. Die bestehende Personenunterführung Cons wird abgebrochen und durch einen Fussgängerstreifen ersetzt. Bis zum Jahresende werden die ersten 260 m der Strasse ausgebaut. Die Arbeiten werden in den beiden Folgejahren fortgesetzt.
Infolge der Bauarbeiten kommt es in der Bausaison 2025 für die Strassenbenutzer zu folgenden Einschränkungen:
Bauphase 1: 22. April – 11. Juli 2025
- Kantonsstrasse im Bereich Kreisverkehr Marcau: einstreifige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage oder Handregelung. In Stosszeiten wird der Strassenverkehr von Hand geregelt, insbesondere zu den Pendlerstunden und an den Wochenenden.
- Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
- Velofahrer: Fahrverbot auf der Kantonsstrasse ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof; Umleitung durch das Dorf.
- Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Die bestehende Personenunterführung Cons wird abgebrochen; es wird eine Strassenüberquerung im Bereich Kreisverkehr Marcau eingerichtet.
- Die Linien des öffentlichen Verkehrs inklusive Bushaltestelle Laax Marcau in Richtung Flims bleiben unverändert in Betrieb. Die Bushaltestelle Laax Marcau in Richtung Ilanz wird ca. 80 m in Richtung Ilanz verschoben. Fussgänger können die Haltestelle hinter dem Schutzdamm in Richtung Via Cons oder Via Mutta verlassen. Eine Strassenüberquerung in Richtung Industriezone Pardanal wird eingerichtet.
Bauphase 2: 14. Juli – 15. August 2025
- Der Verkehr auf der Kantonsstrasse wird zweistreifig geführt. Für den Einbau des Strassenbelags wird der Strassenverkehr an einzelnen Tagen einstreifig geführt (Handregelung).
- Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
- Velofahrer: Fahrverbot auf der Kantonsstrasse ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof; Umleitung durch das Dorf.
- Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Fussgänger queren die Kantonsstrasse auf dem neuen Fussgängerstreifen.
- Die Linien des öffentlichen Verkehrs bleiben unverändert in Betrieb. Die Bushaltestellen Laax Marcau sind beide wieder unverändert in Betreib.
Bauphase 3: 18. August – 21. November 2025
- Kantonsstrasse: einstreifige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage oder Handregelung.
- Für an die Baustelle angrenzende Zufahrten kann es zu temporären Einschränkungen kommen. Die Bewohner der betroffenen Liegenschaften werden persönlich über die Zufahrtsmöglichkeiten orientiert.
- Für den Langsamverkehr bestehen folgende Einschränkungen:
- Velofahrer: Umleitungsempfehlung durch das Dorf ab Kreisverkehr Marcau bis Anschluss Seehof.
- Fussgänger: Umleitung via Kreisverkehr Marcau. Fussgänger queren die Kantonsstrasse auf dem neuen Fussgängerstreifen.
- Die Linien des öffentlichen Verkehrs und die Bushaltestellen bleiben unverändert in Betrieb.
Die Gemeinde Laax und das Tiefbauamt Graubünden danken Ihnen für Ihr Verständnis.